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Aktualisierte RW Norm 14555

Veröffentlichung der aktualisierten Norm November 2025

Neuerungen in der Rüstwagennorm DIN 14555-3


Zum Jahreswechsel wurde die überarbeitete DIN 14555 3 veröffentlicht – die zentrale Norm für den Rüstwagen (RW) der Feuerwehr in Deutschland. Das Dokument ist hier erhältlich (Kostenpflichtig).


Wir stellen hier die wichtigsten Änderungen der Beladung vor, in den nächsten Tagen folgt dann eine Auflistung der passenden HRG Produkte.


Die Einsatzbereiche des RW wurden mit der Überarbeitung konkretisiert und erweitert: Schwere Verkehrsunfälle, Betriebs- und Maschinenunfälle sowie die einfache Rettung aus Höhen und Tiefen sind nun explizit benannt. Hochbau- und Tiefbauunfälle waren bereits enthalten, werden nun jedoch deutlicher herausgestellt.


Ein Kernpunkt ist die bewusste Reduzierung der Funktion zur externen Stromversorgung. Der bisher geforderte, fest eingebaute, vom Fahrzeugmotor angetriebene Stromerzeuger entfällt in der Definition.


Vorgesehen ist stattdessen ein tragbarer Stromerzeuger mit 13 kVA. Gebäudeversorgung oder längerfristige Notstromaufgaben sind nicht Teil der Rüstwagenfunktion (waren sie auch vorher nicht).


Fest verbaute Technik:

  • Maschinelle Zugeinrichtung (Seilwinde): 50 kN Endzugkraft sind gefordert. Größere Winden sind zulässig, bedingen jedoch angepasste Anschlagmittel.
  • Lichtmast: Mindestlichtleistung ist von Wattangaben auf 40.000 Lumen umgestellt; Lichtpunkthöhe bleibt unverändert bei 5,50 bis 6 Metern. Die Energieversorgung der Bordbeleuchtung erfolgt über die 24-Volt-Fahrzeuganlage.


Detaillierte Änderungen der Beladung für die Technische Hilfeleistung (Tabelle 1)

Weitgehend unverändert bleiben die ersten drei Bereiche der Tabelle 1 (Schutzbekleidung / Löschgeräte).


Im Folgenden die wesentlichen Änderungen der Beladung


Absturzsicherung :

  • Gerätesatz Absturzsicherung: weiterhin nach DIN 14800, alternativ sind knotenfreie Systeme zulässig
  • Multifunktionsleiter: statt einer sind nun zwei vorgesehen, um die volle Leistungsfähigkeit abzudecken.
  • Dreibein: Das klassische Dreibein entfällt; stattdessen ist Zubehör für ein Dreibein aus Rettungsstützen nach EN 795B vorgesehen.


Sanitäts- und Rettungsgerät:

  • Ein schwimmfähiges Rettungsbrett (Spineboard) ist gefordert.
  • Eine zusammenrollbare Rettungstrage (Rolltrage) ist zwingend gefordert;
  • Tragetücher und Krankenhausdecken sollen zukünftig als Einwegprodukte mitgeführt werden.


Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegeräte:

  • Statt klassischer 1000-Watt-Strahler auf Flutlichtbrücke ist LED-Technik mit 10.000 Lumen Lichtleistung vorgesehen.
  • Kabeltrommeln: reduziert auf eine 400-Volt-Kabeltrommel (relevant v. a. für Plasmaschneidgerät mit 380/400 Volt).
  • Verlängerungskabel: Reduktion auf zwei 10-Meter-Kabel (vorher vier).


Arbeitsgerät und Stützsysteme:

  • Baustützen und Kanalstreben/ Grabensprieße entfallen, wurden durch Rettungsstützen ersetzt.
  • Rettungsstützensystem: Stützen müssen definierte Einsatzlängen abdecken (analog zu dem, was bisher die Baustützen und Kanalstreben an Längen hatten), jeweils vier Stützen pro Länge plus entsprechende Bodenplatten sind gefordert
  • Hydraulische Heber (Büffelwinden) sind gefordert; alternativ können Hydraulikstützen aus dem Rettungsstützensystem verwendet werden
  • Fahrzeugstabilisierungsstützen (2 Stützen) sind jetzt vorzuhalten. (zuvor optional). Die Fahrzeugstabilisierung kann über Komponenten des Rettungsstützen Systems abgebildet werden.
  • Mehrzweckzug (Greifzug): Der große MZ 32 entfällt; stattdessen ein 16kN Mehrzweckzug mit Zubehör
  • Optional ergänzt wurden zwei kleine 8kN Mehrzweckzüge. Diese können Einsatztaktisch sinnvoller gelagert werden, da das Seil voreingefädelt werden kann.
  • Hebekissen: wurde so angepasst das der RW den Bereich über und unter dem HLF abdeckt (kleinere Kissen und größere Kissen). Bedienung von 4 Kissen gleichzeitig muss möglich sein. Die Hebekissen wurden genauer mit Hubkraft und Hubweg beschrieben
  • Ein Satz Niederdruckkissen wurde optional aufgenommen; geeignet zum Verfüllen von Hohlräumen bei Tiefbau-Rettung, nicht primär zum Lastheben.


Hydraulische Rettungsgeräte:

  • Die ebenfalls neue EN 13204 führt neue Bezeichnungen ein (z. B. CU 3 Cutter Größe 3; Spreizer Größe 4; Kombigerät Größe 3; CU 1 Minischneider/Pedalschneider).
  • Keine Unterscheidung mehr nach Antriebsart (Akku, Verbrenner, Elektro); der gleichzeitige Betrieb von zwei Geräten muss möglich sein.
  • Bei klassischen Aggregaten muss die Ölmenge ausreichen, um den größten Rettungszylinder und ein Schneidgerät/Spreizer zeitgleich zu betreiben.
  • Bei schlauchgebundenen Systemen sind für jede Aggregatanschlussmöglichkeit die passenden Schläuche/Geräte bereitzuhalten.
  • Zwei unterschiedliche Antriebsarten sollen mitgeführt werden (z. B. Verbrenner, Akku, Elektro). Bei durchgängigem Akkukonzept gilt mindestens ein Akku-je Rettungsgerät als vorhanden; bei schlauchgebundenen Zylindern sind mindestens zwei Antriebsarten gefordert.
  • Beim Spreizer ist ein Kettensatz gefordert.


Geräteumfang:

  • große Schere
  • großer Spreizer
  • großes Kombigerät
  • Pedalschneider
  • Rettungszylinder mit Längen 540–1500 mm als Mindestrahmen, entweder als Satz (z. B. zweistufig teleskopierend) oder klassisch (Zylinder 1–3). Der längste Zylinder soll zweimal vorhanden sein, um komplexe Rückverformungen (z. B. diagonal) zu ermöglichen.


Rüstholz:

  • Rüstholz/Formholz: Abmessungen wurden angepasst, Rüstholz 10x10cm, 10x5cm und Keile aus 10x10cm, Jeweils 50cm Länge. 3 Euroboxen Weichholz und eine Eurobox Hartholz.
  • Bauholz (Bohlen aus Nadelschnittholz, Kanthölzer) jetzt mit Mindestlänge 2,50 Meter gefordert
  • Rettungstafeln (Tiefbau): Neu aufgenommen 2 Stück gefordert., mindestens 80 × 2,20 Meter; „je größer, desto besser“, optimal 1,25 × 2,50 Meter;


Anschlagmittel und Windeneinsatz:

Anschlagmittel wurden umfangreich angepasst dabei wurde das Bodenzugverfahren aus dem Forstbereich als Grundlage betrachtet. Im Bodenzugverfahren (bis max. 45° Schräglage) dürfen Anschlagmittel mit WLL-Kennzeichnung mit doppelter Zugkraft belastet werden; Eine zweifache Sicherheit ist ausreichend.


Beispielwerte: „4-Tonnen-Kette“ im Bodenzug ca. 78 kN zulässige Belastung, Bruchkraft ca. 157 kN;.


Praxisbeispiele zu neuen Anschlagmitteln:

  • Einsträngiger Zug: 2 Anschlagketten (3 Meter, 10mm,  4t /78kN bei Bodenzug), Kranzketten (je 2,5 Tonnen), 5-Tonnen-Rundschlingen (2 und 5 Meter), 6 Schäkel (8,5 Tonnen).
  • Zwei-/Viersträngiger Zug: 6,7-Tonnen-Ketten (13 mm, 131kN bei Bodenzug) als praktikabler Kompromiss; zusätzlich dreimal 10-Tonnen-Rundschlingen in 5 Meter Länge. Mit zwei Umlenkrollen ist dreisträngiger Zug bis ca. 150 kN erreichbar (bei 50 kN Winde)


Weiterhin gab es im Bereich Anschlagmittel folgende Anpassungen:

  • Rundschlingen wurden auf 5m gekürzt
  • Anzahl der Umlenkrollen wurde auf 2 erhöht, optional 3
  • Chokerseil für Bäume wurde entfernt; Nutzung einer Kette stattdessen.
  • Zurrgurte wurden präzisiert: zweiteilige Ausführung (Ratsche + Gurtteil mit zwei Haken);

Weitere Anpassungen an der Rüstwagenbeladung

  • Sandbleche entfallen.
  • Be-/Entlüftungsgerät entfällt.
  • Elektrische Kettensägen dürfen als Akku-Gerät ausgeführt sein
  • Doppelblattsäge (Twinsaw) wurde entfernt.
  • Transportrollen wurden entfernt;
  • Verbindungstechnik: Keine Bauklammern, Gewindestangen/Muttern/Scheiben mehr; stattdessen Schrauben in verschiedenen Längen passend zum mitgeführten Holz für Behelfskonstruktionen.
  • Akkuschrauber: umfangreiches Bit-Set in Profiqualität ist gefordert.
  • Optional wurde aufgenommen: Akku-Schlagschrauber mit mindestens 200 Nm Lösemoment; zusätzlich ein Kfz-Akku-Schlagschrauber (z. B. für Radmuttern/Leitplanken) mit passenden Nüssen.
  • Plasmaschneidgerät betrieb über: 13 kVA Stromerzeuger muss möglich sein. Das Schlauchpaket auf 5 Meter Länge reduziert.
  • Infrarot Wärmestrahler zur Wärmeversorgung wurde optional aufgenommen.


Der Gerätesatz Öl (Tabelle 2) wurde angepasst:

  • Funkenarmes Werkzeug entfernt
  • Dichtungshanf entfällt; stattdessen ist eine universell anwendbare Dichtungsmasse aufgenommen worden





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